Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – und sie betrifft auch Werbeartikel. Wer bedruckte Produkte in Umlauf bringt, sollte die wichtigsten Pflichten zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation kennen. Die gute Nachricht: Für Sie als Besteller bleibt der Aufwand überschaubar, wenn Sie auf geprüfte Produkte und compliante Lieferanten setzen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich und umfassend, worauf es ankommt – mit Übersichten, Checkliste und Praxis-Tipps.
Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) verlangt u. a. Hersteller- und Importeurangaben, Rückverfolgbarkeit, Sicherheits- und Warnhinweise sowie eine technische Dokumentation. Die Hauptverantwortung liegt meist bei Hersteller bzw. Importeur. Für Werbeartikel-Besteller ist entscheidend: geprüfte Produkte wählen, vollständige Unterlagen einholen und ablegen.
1. Was ist die GPSR – und warum betrifft sie Werbeartikel?
Die General Product Safety Regulation (Europäische Kommission) löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie ab und gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar – ohne nationale Umsetzung. Sie erfasst grundsätzlich alle Verbraucherprodukte und damit auch viele klassische Werbeartikel wie Tassen, Textilien, Spielzeug oder Elektronik. Ziel ist ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau im EU-Binnenmarkt (Europäische Kommission).
Wichtig ist der breite Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt unabhängig vom Vertriebsweg – online wie offline – und verteilt klare Verantwortlichkeiten auf alle Beteiligten der Lieferkette.
- Breiter Anwendungsbereich: betrifft Hersteller, Importeure und Händler.
- Online & offline: gilt unabhängig vom Vertriebsweg.
- Klare Verantwortlichkeiten: jeder Akteur in der Kette hat definierte Pflichten.
Produktsicherheit ist kein Bürokratie-Selbstzweck, sondern Markenschutz: Wer geprüfte Artikel verschenkt, stärkt das Vertrauen in seine Marke.
2. Die wichtigsten Pflichten im Überblick
Die folgenden Anforderungen sind für bedruckte Produkte besonders relevant:
| Pflicht | Bedeutung | Für Besteller relevant? |
|---|---|---|
| Hersteller-/Importeurangaben | Name & Anschrift am Produkt oder der Verpackung | Ja – prüfen, ob vorhanden |
| Rückverfolgbarkeit | Typ-, Chargen- oder Seriennummer | Ja |
| Technische Dokumentation | Sicherheitsbewertung des Herstellers | Beim Lieferanten anfragen |
| Warn- & Sicherheitshinweise | Verständlich, in Landessprache | Ja |
| Konformität mit Sicherheitsanforderungen | Produkt muss sicher sein | Über geprüfte Lieferanten |
3. Wer ist wofür verantwortlich?
Die GPSR verteilt die Pflichten entlang der Lieferkette. Das entlastet Sie als Besteller – sofern Ihr Lieferant seine Hausaufgaben macht:
Erstellt die technische Dokumentation, bewertet Sicherheit, bringt Kennzeichnung an.
Prüft bei Einfuhr aus Drittländern die Konformität und nennt sich als Verantwortlicher.
Achtet darauf, dass Kennzeichnung und Hinweise vorhanden sind, und gibt Informationen weiter.
Wählen geprüfte Produkte, holen Bestätigungen ein und legen Unterlagen ab.
Bei vielen Werbeartikeln liegt die Hauptverantwortung beim tatsächlichen Hersteller bzw. Importeur. Als Besteller profitieren Sie davon, mit Lieferanten zu arbeiten, die ihre Produkte sauber dokumentieren.
4. Welche Werbeartikel sind besonders betroffen?
Grundsätzlich fällt fast jedes Verbraucherprodukt unter die GPSR. Diese Gruppen verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Powerbanks, Lautsprecher, Lampen – oft zusätzlich CE-kennzeichnungspflichtig.
T-Shirts, Taschen, Caps – auf Materialangaben und Pflegehinweise achten.
Tassen, Flaschen, Brotdosen – Eignung für Lebensmittelkontakt belegen.
Unterliegen besonders strengen Anforderungen – sorgfältig prüfen.
Lippenpflege & Co. erfordern zusätzliche, spezifische Nachweise.
Auch günstige Klassiker brauchen Kennzeichnung und Hinweise.
5. Sichere Produkte auswählen
Achten Sie bei elektronischen Artikeln auf das CE-Zeichen und vollständige Unterlagen. Ein typisches Beispiel sind Powerbanks – beliebt als Werbegeschenk, aber kennzeichnungspflichtig:
USB-Powerbank im ökologischen Weizenstroh-Kunststoffgehäuse mit eingebautem Solarladegerät und 5000 mAh Akku. Mit 2 USB- und 1 USB-C-Ladeanschluss. USB-C-Eingangsanschluss.
Für Technik, Tassen und Streuartikel gilt gleichermaßen: geprüfte Produkte, transparente Herkunft und vollständige Hinweise. Eine Auswahl beliebter, gut dokumentierter Artikel:
6. Dokumentation & Nachweise sichern
Lassen Sie sich vom Lieferanten bestätigen, dass die GPSR-Anforderungen erfüllt sind. Bewahren Sie Konformitätsunterlagen und Produktinformationen auf – das erleichtert Rückfragen und schafft Sicherheit.
Fehlende Hersteller-/Importeurangaben oder unvollständige Warnhinweise sind die häufigsten Beanstandungen. Prüfen Sie das vor der Bestellung – nicht erst bei der Auslieferung.
Compliance ist kein Selbstzweck: Wer auf geprüfte Produkte setzt, schützt seine Marke und seine Empfänger gleichermaßen.
- Hersteller-/Importeurangaben am Produkt prüfen
- CE-Kennzeichnung bei Elektronik kontrollieren
- Sicherheits- und Warnhinweise auf Vollständigkeit prüfen
- Unterlagen vom Lieferanten anfordern und ablegen
Ein compliant arbeitender Lieferant stellt Ihnen Konformitätsbestätigung und Produktinformationen bereit. Damit ist Ihr Aufwand als Besteller minimal – und Ihre Aktion rechtssicher.
7. GPSR in der Praxis: Schritt für Schritt
So gehen Sie bei einer Bestellung souverän vor:
8. Passende Sortimentsbereiche
Nachhaltigkeit und Sicherheit gehen oft Hand in Hand. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu nachhaltigen Werbeartikeln 2026. Diese Bereiche sind besonders gefragt:
Oder stöbern Sie direkt in den Kategorien:
9. Häufige Fragen zur GPSR
Gilt die GPSR auch für günstige Streuartikel?
In der Regel ja – sie gilt unabhängig vom Preis für Verbraucherprodukte. Entscheidend ist, dass das Produkt sicher und korrekt gekennzeichnet ist.
Muss ich als Besteller selbst Dokumente erstellen?
Typischerweise nicht. Die technische Dokumentation erstellt der Hersteller bzw. Importeur. Fordern Sie die Bestätigung der Konformität bei Ihrem Lieferanten an.
Was bedeutet Rückverfolgbarkeit konkret?
Produkte sollen über eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer identifizierbar sein, damit sie im Bedarfsfall zugeordnet werden können.
Reicht das CE-Zeichen aus?
Das CE-Zeichen ist bei vielen elektronischen Produkten erforderlich, ersetzt aber nicht die übrigen GPSR-Pflichten wie Herstellerangaben und Sicherheitshinweise.
Wer haftet bei einem unsicheren Produkt?
Die Verantwortlichkeiten sind entlang der Lieferkette verteilt. Mit geprüften Lieferanten und vollständigen Unterlagen reduzieren Sie Ihr Risiko erheblich.
Wie finde ich GPSR-konforme Werbeartikel?
Setzen Sie auf Anbieter, die Produktsicherheit und Dokumentation transparent kommunizieren. Sprechen Sie uns gerne zu konkreten Artikeln an.