Spielzeug als Werbeartikel: Wann ein Giveaway unter das Spielzeugrecht fällt
Veröffentlicht am 29.09.2026
Plüschtier, Jo-Jo, Malset: Wer Kindern bei Weihnachtsfeier, Messe oder Familienfest etwas schenkt, gibt unter Umständen Spielzeug ab – auch die unentgeltliche Abgabe im Geschäftsverkehr zählt als Bereitstellung auf dem Markt. Der Beitrag zeigt, wo die Grenze verläuft, was von der CE-Kennzeichnung bis zum Warnhinweis gilt, wann Besteller selbst Hersteller werden und was sich ab 2030 ändert.
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