Wenn das Thermometer im Sommer klettert, wird das Büro schnell zur Belastungsprobe: Die Konzentration sinkt, der Kreislauf macht schlapp, und spätestens jenseits der 30 °C hängt die Produktivität spürbar durch. Was viele nicht wissen: Hitze am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Wohlbefindens, sondern auch des Arbeitsschutzes. Die Technische Regel ASR A3.5 (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA) gibt klare Schwellenwerte vor – und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Fürsorgepflicht aus § 618 BGB verpflichten Arbeitgeber, tätig zu werden. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was ab welcher Temperatur gilt, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und mit welchen bedruckbaren Helfern Sie Ihrer Belegschaft (und Ihren Kunden) eine echte Geste machen, die im Sommer ankommt.
Die ASR A3.5 nennt klare Stufen für die Raumtemperatur am Arbeitsplatz: ab über 26 °C sind Maßnahmen empfohlen, ab über 30 °C werden sie erforderlich, ab über 35 °C ist der Raum ohne technische Maßnahmen für die Arbeit ungeeignet. Grundlage sind ArbStättV und die Fürsorgepflicht (§ 618 BGB). Praktische, bedruckbare Hilfen – Trinkflaschen, Thermo- und Kühlartikel, Ventilatoren oder Sonnenschutz – unterstützen die Pflicht und sind zugleich eine sympathische Mitarbeiter- und Kundengeste.
1. Hitze am Arbeitsplatz: Was das Gesetz verlangt
Anders als bei einem fixen „Hitzefrei“ gibt es im deutschen Arbeitsrecht keine Temperatur, ab der einfach das Büro geschlossen wird. Stattdessen greift ein abgestuftes System aus Verordnung, Technischer Regel und allgemeiner Fürsorgepflicht. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich, Arbeitsräume während der Nutzung auf einer gesundheitlich zuträglichen Temperatur zu halten. Konkretisiert wird das durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 (Raumtemperatur), die die BAuA herausgibt.
Hinzu kommt die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 618 BGB: Wer Personen beschäftigt, muss Arbeitsräume und Geräte so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Sommerliche Hitze fällt ausdrücklich darunter – gerade bei vulnerablen Gruppen wie älteren Beschäftigten, Schwangeren oder Menschen mit Vorerkrankungen.
Der Hintergrund ist mehr als formale Pflichterfüllung: Das Umweltbundesamt ordnet Hitze als ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko ein, das von Kreislaufbeschwerden bis zu ernsthaften Hitzeerkrankungen reichen kann. Mit dem Klimawandel nehmen heiße Tage und Hitzewellen tendenziell zu – Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird damit zu einer wiederkehrenden, planbaren Aufgabe statt zur seltenen Ausnahme. Wer das Thema strukturiert angeht, schont nicht nur die Gesundheit der Belegschaft, sondern auch die Produktivität: Bei großer Hitze sinken Konzentration und Leistungsfähigkeit messbar, Fehlerquoten und Unfallrisiken steigen.
- ArbStättV: Pflicht zu gesundheitlich zuträglicher Raumtemperatur.
- ASR A3.5: konkretisiert die Schwellenwerte und Maßnahmen.
- § 618 BGB: allgemeine Fürsorgepflicht für Gesundheit und Sicherheit.
Hitzeschutz ist kein nettes Extra, sondern Teil des Arbeitsschutzes – und wer ihn spürbar umsetzt, stärkt ganz nebenbei die Bindung zur eigenen Belegschaft.
2. Die Temperatur-Schwellen der ASR A3.5 im Überblick
Das Herzstück der Regel sind die Stufen der Lufttemperatur im Raum. Sie sagen Ihnen, ab wann Sie reagieren sollten und ab wann Sie reagieren müssen:
| Raumtemperatur | Was die ASR A3.5 vorsieht | Handlungsdruck |
|---|---|---|
| bis 26 °C | In der Regel unkritisch für normale Tätigkeiten | Keiner |
| über 26 °C | Maßnahmen werden empfohlen (Soll) | Empfohlen |
| über 30 °C | Wirksame Maßnahmen werden erforderlich | Verpflichtend |
| über 35 °C | Ohne technische Maßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet | Sehr hoch |
Wichtig: Die 26 °C beziehen sich auf die Raumlufttemperatur. Bei besonders hohen Außentemperaturen kann es im Einzelfall zusätzliche Spielräume geben – maßgeblich bleiben aber stets der konkrete Arbeitsplatz, die Tätigkeit und der Schutz der Beschäftigten. Die Stufen sind dabei nicht als starre Schalter zu verstehen, sondern als Eskalation: Je höher die Temperatur, desto wirksamer und verbindlicher müssen die Maßnahmen ausfallen.
Ein zweiter Faktor wird oft unterschätzt: die Art der Tätigkeit. Schwere körperliche Arbeit oder Schutzkleidung erhöhen die Wärmebelastung zusätzlich, sodass bereits niedrigere Raumtemperaturen kritisch werden können. Auch die Luftfeuchte spielt mit hinein – schwüle Tage werden bei gleicher Temperatur deutlich belastender empfunden. Für reine Bürotätigkeiten gelten die genannten Schwellen als gute Orientierung; in der Praxis lohnt es sich, die Räume mit dem höchsten Aufheizungsrisiko gezielt im Blick zu behalten.
3. Welche Maßnahmen sinnvoll sind
Die ASR A3.5 denkt in einer Rangfolge: Erst bauliche und technische, dann organisatorische, zuletzt personenbezogene Maßnahmen. Der Grundgedanke dahinter ist, Hitze möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen – eine gut verschattete Fensterfront wirkt nachhaltiger als jeder Ventilator. In der Praxis kombiniert man die Ebenen jedoch, weil sich der Wärmeeintrag selten vollständig vermeiden lässt. Und genau hier setzen viele clevere Werbeartikel an, indem sie die personenbezogene und organisatorische Ebene spürbar verbessern – vom kühlen Getränk bis zur Luftbewegung am eigenen Platz.
Jalousien, Markisen und Sonnenschutzfolien reduzieren den Wärmeeintrag, bevor er entsteht.
In den kühlen Morgenstunden quer lüften, tagsüber Räume geschlossen und verschattet halten.
Ventilatoren sorgen für spürbare Abkühlung – ein kleiner Tischventilator pro Arbeitsplatz wirkt Wunder.
Gleitzeit, frühere Starts oder Pausen in kühleren Bereichen entlasten an Hitzetagen.
Ausreichend Trinken ist entscheidend – Wasserspender und eigene Trinkflaschen senken die Schwelle.
Leichtere Kleiderordnung an Hitzetagen und atmungsaktive Textilien erleichtern den Alltag.
Schon ab über 26 °C empfiehlt die ASR A3.5 zu handeln. Wer früh und sichtbar Maßnahmen ergreift, vermeidet nicht nur Leistungseinbrüche, sondern zeigt der Belegschaft auch echte Wertschätzung – lange bevor die 30-°C-Pflicht greift.
4. Warum Werbeartikel hier perfekt passen
Hitzehilfen und Werbeartikel haben eine ideale Schnittmenge: Beide sollen praktisch sein, täglich genutzt werden und positiv im Gedächtnis bleiben. Eine bedruckte Trinkflasche auf dem Schreibtisch erinnert ans Trinken und trägt Ihr Logo – ein kleiner Tischventilator läuft den ganzen Sommer sichtbar mit. So wird aus einer Arbeitsschutz-Maßnahme eine sympathische Geste mit doppelter Wirkung.
Der psychologische Effekt ist nicht zu unterschätzen: Ein konkretes, durchdachtes Präsent zur richtigen Zeit signalisiert echte Aufmerksamkeit – viel wirksamer als ein allgemeiner Hinweis im Intranet. Genau diese Form gelebter Fürsorge zahlt auf Arbeitgebermarke und Mitarbeiterbindung ein, beides Themen, die im Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend an Bedeutung gewinnen. Und weil dieselben Artikel sich auch hervorragend als Kundenpräsent eignen, lässt sich ein Sommer-Set oft in einer Bestellung bündeln und so günstiger kalkulieren.
Trinkflasche, Ventilator oder Kühltasche als Sommer-Goodie zeigen Fürsorge konkret – weit wirksamer als eine E-Mail mit Trink-Tipps.
Ein durchdachtes Sommer-Präsent mit Logo bleibt im Gebrauch und transportiert Ihre Marke über die heißen Wochen hinweg.
Mehrweg statt Einweg: Eine wiederbefüllbare Flasche spart Plastik und passt zu einer glaubwürdigen CSR-Story.
Hitzewellen sind planbar – ein Sommer-Set rechtzeitig bestellt, wirkt genau dann, wenn es zählt.
Wie sich Mehrweg-Hydration und Klimabewusstsein verbinden lassen, vertiefen wir im Ratgeber zu nachhaltigen Werbeartikeln 2026.
5. Luft bewegen: der Tischventilator als Sommerheld
Wenn die ASR A3.5 von „Luftbewegung“ spricht, ist das oft der einfachste Hebel: Schon ein leichter Luftzug lässt die gefühlte Temperatur sinken. Kompakte, wiederaufladbare Tischventilatoren sind deshalb ein Dauerbrenner – leise, mobil und mit Logo ein dauerhaft sichtbarer Werbeträger auf jedem Schreibtisch:
Der Aervina Tischventilator ist eine elegante und praktische Möglichkeit, zu Hause oder im Büro eine erfrischende Brise zu genießen. Sein modernes schwarzes Design verbindet Stil mit Funktionalität. Der wiederaufladbare …
Ob am Arbeitsplatz, im Homeoffice oder unterwegs zur Messe: Solche Helfer verbinden konkreten Hitzeschutz mit dezenter Markenpräsenz. Der Vorteil gegenüber einer fest installierten Klimaanlage liegt auf der Hand – Tischventilatoren sind sofort verfügbar, individuell regelbar, energiesparend und lassen sich genau dort einsetzen, wo es im Raum am heißesten ist. Als wiederaufladbare Akku-Modelle funktionieren sie auch unabhängig von der Steckdose. Eine kuratierte Auswahl an Sommer-Klassikern von Hydration bis Kühlung:
6. Hydration: Trinken nicht vergessen
Bei Hitze verliert der Körper über den Tag viel Flüssigkeit – und gerade in konzentrierter Büroarbeit wird das Trinken leicht vergessen. Das Umweltbundesamt weist im Zusammenhang mit Hitze und Gesundheit ausdrücklich auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr hin. Eine eigene, gut sichtbare Trinkflasche am Platz senkt die Schwelle spürbar:
„Wir haben doch einen Wasserspender“ reicht oft nicht: Wer keine Flasche griffbereit hat, steht seltener auf. Eine persönliche Trinkflasche pro Person erhöht die Trinkmenge deutlich – und ist günstiger als jeder Produktivitätsverlust durch Dehydrierung.
Eine Flasche auf dem Schreibtisch ist die wohl günstigste Gesundheitsmaßnahme – sie erinnert jeden Tag ans Trinken und trägt dabei Ihr Logo.
- Eine persönliche Trinkflasche pro Arbeitsplatz bereitstellen
- Auf BPA-freie, gut zu reinigende Materialien achten
- Mehrweg statt Einweg – gut für Umwelt und Image
- Logo-Druck dezent platzieren, damit die Flasche gern genutzt wird
Ein kleines Hitze-Set aus bedruckter Trinkflasche, Thermobecher und Mini-Ventilator, rechtzeitig vor der ersten Hitzewelle verteilt, kommt erfahrungsgemäß gut an – und erfüllt zugleich Ihre Fürsorgepflicht auf sympathische Weise.
7. Thermo & Kühlung: Getränke länger kalt halten
Lauwarmes Wasser trinkt niemand gern. Doppelwandige Thermoflaschen und -becher halten Getränke über Stunden kühl, Kühltaschen sorgen für die Pause oder das Sommerfest. Diese Artikel sind ideale Begleiter für heiße Tage – und als Werbeträger entsprechend langlebig im Einsatz. Kombinieren lässt sich das hervorragend mit Sonnenschutz wie Brillen oder leichten Textilien für draußen.
Doppelwandige Edelstahl-Varianten punkten dabei doppelt: Sie halten kalte Getränke im Sommer lange erfrischend und warme im Winter, sind robust und damit über Jahre im Einsatz – ein Werbeträger mit ungewöhnlich langer Sichtbarkeit. Für das Sommerfest, das Team-Event oder den Außendienst sind Kühltaschen und Kühlrucksäcke die passende Ergänzung, um Getränke und Snacks auch unterwegs temperiert zu halten.
Achten Sie bei Produkten mit Lebensmittelkontakt – also Flaschen, Bechern und Tassen – auf eine belegte Eignung und vollständige Kennzeichnung. Was dabei seit der EU-Produktsicherheitsverordnung gilt, erklärt unser Ratgeber zur GPSR für Werbeartikel. So stellen Sie sicher, dass Ihre Sommer-Geste nicht nur gut ankommt, sondern auch rechtssicher ist.
8. Hitze-Fahrplan für Arbeitgeber
So gehen Sie den Sommer strukturiert an – vom frühen Check bis zur konkreten Geste:
9. Passende Sortimentsbereiche
Für ein rundes Sommer-Paket lohnt der Blick in mehrere Bereiche – von Hydration über Technik bis Textil:
Oder stöbern Sie direkt durch die beliebtesten Kategorien für heiße Tage:
10. Häufige Fragen zu Hitze im Büro
Gibt es eine gesetzliche Höchsttemperatur, ab der man nicht mehr arbeiten muss?
Eine feste „Hitzefrei“-Grenze kennt das Arbeitsrecht nicht. Die ASR A3.5 nennt Schwellen: ab über 26 °C empfohlene, ab über 30 °C erforderliche Maßnahmen, ab über 35 °C ist der Raum ohne technische Maßnahmen ungeeignet.
Was bedeutet die Schwelle von 26 °C konkret?
Steigt die Raumlufttemperatur dauerhaft über 26 °C, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen – etwa Sonnenschutz, Lüftung oder Luftbewegung. Es ist die Stufe, ab der Handeln empfohlen wird.
Muss der Arbeitgeber Getränke stellen?
Bei hohen Temperaturen gehört die Bereitstellung geeigneter Getränke zu den empfohlenen bzw. erforderlichen Maßnahmen. Persönliche Trinkflaschen senken zusätzlich die Schwelle, regelmäßig zu trinken.
Zählt das auch im Homeoffice?
Die Fürsorgepflicht gilt grundsätzlich auch für mobiles Arbeiten. Praktische Hilfen wie ein Mini-Ventilator oder eine Trinkflasche unterstützen Beschäftigte unabhängig vom Arbeitsort.
Helfen Ventilatoren oder muss es eine Klimaanlage sein?
Luftbewegung durch Ventilatoren ist eine anerkannte, kostengünstige Maßnahme und reicht in vielen Büros aus. Erst bei sehr hohen Temperaturen oder besonderen Tätigkeiten rücken aufwendigere technische Lösungen in den Vordergrund.
Sind bedruckte Trinkflaschen für Lebensmittelkontakt geeignet?
Achten Sie auf Produkte, deren Eignung für Lebensmittelkontakt belegt ist und die vollständig gekennzeichnet sind. Geprüfte Lieferanten weisen das transparent aus – sprechen Sie uns zu konkreten Artikeln gern an.