Mit dem Ende der Sommerzeit beginnt die Saison der Sichtbarkeit. Anders als Kugelschreiber oder Tasse versprechen Warnweste, Reflektor und Parkscheibe eine Funktion. Wer eine Warnweste als Werbeartikel fürs Auto verteilt, muss deshalb wissen, welche Normen die Vorschrift nennt. Der Ratgeber ordnet die drei Artikel ein und zeigt, welche Unterlagen Sie anfordern sollten.
Am 25. Oktober 2026 endet die Sommerzeit. Für Werbeartikel der dunklen Jahreszeit gilt: Das Versprechen ist das Pflichtenheft. Eine Weste fürs Auto muss einer der beiden Normen aus § 53a Abs. 1 StVZO entsprechen. Als persönliche Schutzausrüstung braucht sie CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung, und das Logo darf ihre Konformität nicht berühren. Werbe-Reflektoren ersetzen keine nach § 67 StVZO vorgeschriebenen Rückstrahler, und die Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein (§ 13 Abs. 2 StVO).
1. Das Versprechen ist das Pflichtenheft
Der Anlass steht in der Sommerzeitverordnung:
Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.§ 2 Abs. 2 Satz 1 SoZV
2026 ist das der 25. Oktober. Ab dann wird es nach der Uhr eine Stunde früher dunkel, und der Heimweg liegt für viele in der Dämmerung.
Eine Tasse verspricht nichts außer Kaffee. Eine Warnweste soll gesehen werden, ein Reflektor Licht zurückwerfen, eine Parkscheibe das Parken belegen. Sobald ein Werbeartikel eine solche Schutz- oder Ordnungsfunktion verspricht, gilt der Maßstab, den das Recht an diese Funktion legt – nicht der eines Streuartikels. Welche Artikelgruppen im Herbst gefragt sind, zeigt unser Überblick zu den Werbeartikel-Trends für Herbst und Winter 2026/2027.
2. Die Warnweste im Auto: was § 53a StVZO verlangt
Nach § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO ist in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitzuführen; Krafträder sind ausgenommen. Welche Weste es sein muss, regelt Absatz 1:
Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.§ 53a Abs. 1 Satz 3 StVZO
Der Satz nennt zwei Normen und keine dritte. Eine Weste nach einer anderen Norm kann gut sichtbar sein, die Mitführpflicht erfüllt sie nach dem Wortlaut nicht. Wer bedruckte Westen ausdrücklich für Auto oder Fuhrpark verteilt, lässt sich deshalb eine der beiden Normen nachweisen; fehlt der Nachweis, wird die Weste auch nicht so beworben.
Absatz 1 verlangt außerdem, dass die Warneinrichtungen in betriebsfertigem Zustand sind. Wo die Weste liegt, schreibt die Vorschrift nicht vor; sinnvoll ist ein griffbereiter Platz, etwa im Etui im Türfach. Das Etui hält die Weste kompakt und ist zugleich Werbefläche.
§ 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO verlangt mindestens eine Weste je Fahrzeug. Eine Weste je Sitzplatz geht darüber hinaus und ist für Fahrgemeinschaften sinnvoll.
3. Warnweste als Werbeartikel: Norm, CE-Kennzeichnung und Unterlagen
Auch außerhalb des Autos ist eine Warnweste Schutzausrüstung. Die Verordnung (EU) 2016/425 definiert persönliche Schutzausrüstung (PSA) als
Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werdenArt. 3 Nr. 1 Buchstabe a Verordnung (EU) 2016/425
Dass eine Weste verschenkt wird, ändert daran nichts: Bereitstellung auf dem Markt ist nach Art. 3 Nr. 2 „jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von PSA zum Vertrieb oder zur Verwendung auf dem Markt der Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“.
Das Risiko, im Verkehr übersehen zu werden, steht in keiner der abschließenden Listen für Kategorie I und III in Anhang I. Kategorie II umfasst die „Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind“. Dafür verlangt Art. 19 eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) mit anschließender Konformität mit dem Baumuster (Modul C). Danach folgen EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung (Art. 8 Abs. 2).
Welche Normen die Konformität vermuten lassen, steht im Amtsblatt, aktuell im Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 vom 12. Juni 2026:
| Norm | Titel im Amtsblatt | Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 | In § 53a StVZO genannt |
|---|---|---|---|
| EN ISO 20471:2013 mit A1:2016 | „Hochsichtbare Warnkleidung — Prüfverfahren und Anforderungen“ | Anhang I, Nr. 199 | ja |
| EN 17353:2020+A1:2025 | „Schutzkleidung — Ausstattung zur erhöhten Sichtbarkeit für mittlere Risikosituationen — Prüfverfahren und Anforderungen“ | Anhang I, Nr. 186 | nein |
| EN 17353:2020 | gleicher Titel, frühere Fassung | Anhang II, Streichung zum 16.12.2027 | nein |
| DIN EN 471:2003+A1:2007 | – | nicht aufgeführt | ja |
Die Titel zeigen unterschiedliche Ausrichtungen. Fragen Sie den Lieferanten deshalb, für welchen Einsatz eine Weste ausgelegt ist und nach welcher Norm in welcher Ausgabe sie geprüft wurde. Die Angaben des Lieferanten und die Konformitätserklärung gehören in Ihre Auftragsunterlagen.
4. Logo auf der Warnweste: was die Veredelung nicht berühren darf
Rücken und Brust bieten große Flächen, doch dort liegt die Funktion: fluoreszierender Grund und Reflexstreifen. Ein Druck darüber verändert, was geprüft wurde. Art. 12 knüpft daran Folgen:
Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Verordnung und unterliegt den Pflichten eines Herstellers nach Artikel 8, wenn er PSA unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder bereits in den Verkehr gebrachte PSA so verändert, dass die Konformität mit dieser Verordnung beeinträchtigt werden kann.Art. 12 Verordnung (EU) 2016/425
Für Sie als Besteller folgt daraus eine Arbeitsregel: Die Veredelung gehört in die Abstimmung mit dem, der die Konformität erklärt. Wie ein Werbeartikel-Projekt sonst in Herstellerpflichten hineinwächst, beschreibt unser Beitrag zu Elektro-Werbeartikeln und der Herstellerrolle.
Hinzu kommt die Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung ist nach Art. 17 Abs. 1 „gut sichtbar, leserlich und dauerhaft“ anzubringen, Art. 8 Abs. 5 und 6 verlangen ein Identifikationskennzeichen sowie Name und Postanschrift des Herstellers. Maximale Druckflächen nennen die hier ausgewerteten Rechtstexte nicht, sie ergeben sich aus Norm und Prüfunterlagen. Klären Sie vor dem Auftrag schriftlich:
- Norm mit Ausgabe und EU-Konformitätserklärung der Weste
- freigegebene Flächen, Größen und Druckfarben außerhalb von Reflexstreifen und fluoreszierendem Grund
- Etikett mit CE-Kennzeichnung und Herstellerangaben bleibt nach der Veredelung frei und lesbar
- Anleitung in einer Sprache, die die Empfänger leicht verstehen (Art. 11 Abs. 2)
- Konformitätserklärung gilt auch für die bedruckte Ausführung
- Handmuster mit Logo in Originalgröße vor der Serie
Wie Proof und Handmuster sinnvoll eingesetzt werden, erklärt unser Beitrag vom Layout zur Druckfreigabe.
5. Reflektoren als Werbeartikel: Zusatz, kein Ersatz
Ob ein Reflektor-Anhänger oder ein Schnapparmband PSA ist, entscheidet die Begriffsbestimmung: Maßgeblich ist, wofür der Artikel entworfen und hergestellt wird. Wird er als Schutzausrüstung geprüft und mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht, ist er PSA. Viele Werbe-Reflektoren werden dagegen ausdrücklich als Werbeartikel ohne Eigenschaften persönlicher Schutzausrüstung geliefert.
Daraus folgt die wichtigste Regel dieses Beitrags: Die Werbeaussage muss zu den Unterlagen passen. Ohne Konformitätserklärung gehören Formulierungen wie schützt oder für Ihre Sicherheit weder auf die Verpackung noch in den Begleitbrief. Beschreiben Sie, was der Artikel ist: ein reflektierender Anhänger als Ergänzung.
Eine runde Sache. Reflektor in Kreisform. Mit großer Werbefläche, Öse und Schnur. Bei diesem Artikel handelt es sich um einen reflektierenden Werbeanhänger.
Wie stark der Zweck zählt, zeigt Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c Ziffer i: Ausgenommen ist PSA für die private Verwendung als Schutz gegen „Witterungseinflüsse, die nicht von extremer Art sind“, also etwa der private Winterschal. Wird ein Schal mit Reflexgarn als Schutz im Straßenverkehr beworben, kann ein anderer Maßstab gelten.
Ein Reflektor ohne Konformitätserklärung kann ein guter Werbeartikel sein. Zum Risiko wird er erst durch Werbung, die ihm eine nicht nachgewiesene Schutzwirkung zuschreibt – auf Verpackung, Begleitkarte oder im Aktionstext.
Für Artikel ohne Schutzfunktion bleiben die allgemeinen Pflichten zur Produktsicherheit, zusammengefasst in unserem Beitrag zur EU-Produktsicherheitsverordnung.
6. Rückstrahler am Fahrrad: was § 67 StVZO vorschreibt
Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind.§ 67 Abs. 1 Satz 1 StVZO
Absatz 2 stellt klar: „Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.“ Sie müssen nach Absatz 1 den Anforderungen des § 22a StVZO genügen. Vorgeschrieben sind unter anderem ein weißer Rückstrahler nach vorn (Abs. 3), ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie Z nach hinten (Abs. 4), gelbe Pedalrückstrahler sowie seitliche Reflexstreifen oder Speichenrückstrahler (Abs. 5). Selbst zusätzliche gelbe Mittel zur Seite lässt Absatz 5 nur bauartgenehmigt zu.
Ein Reflektor am Rucksack oder ein Schnapparmband am Hosenbein ist daher ein Zusatz für die Person, kein Teil der Fahrradausstattung. Ohne Bauartgenehmigung sollte ein Werbe-Reflektor nicht als Fahrradzubehör angeboten werden, und weil lichttechnische Einrichtungen nach Absatz 2 nicht verdeckt sein dürfen, gehört er auch nicht vor den Rückstrahler.
7. Parkscheibe mit Logo: Bild 318 ist die Vorlage
Die Parkscheibe wird gebraucht, wo ein Zusatzzeichen sie vorschreibt, und nach § 13 Abs. 1 StVO auch bei defekter Parkuhr oder defektem Parkscheinautomat. Halten und Parken ist dann nur für die angegebene Zeit erlaubt und nur,
soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVO
Daraus folgen zwei Anforderungen: gute Lesbarkeit von außen und eine eindeutige Halbstundenteilung. Für die Gestaltung verweist § 13 auf Bild 318; Maße oder Werbeflächen nennt der Wortlaut nicht. Üblich ist deshalb, die Vorderseite dem Bild 318 nachzubilden und das Logo auf die Rückseite zu setzen. Lassen Sie sich die Vorlage bestätigen; Kratzkante oder Chiphalter dürfen die Skala nicht verdecken.
Der Eiskratzer ist die saisonale Ergänzung. Die hier behandelten Vorschriften enthalten für ihn keine Vorgabe, der Grundsatz gilt trotzdem: Material und Kratzkante beschreiben, keine Wirkversprechen machen.
Parkscheibe und Eiskratzer in einem Artikel
Bei Parkscheiben gehört das Logo üblicherweise auf die Rückseite, damit die Vorderseite dem amtlichen Bild 318 entsprechen kann. Der integrierte Eiskratzer ergänzt die Parkscheibe um eine Winterfunktion.
Zum Produkt8. Verteilanlässe: Fuhrpark, Pendler, Vereine, Kitas
Warnweste im Etui für jedes Firmenfahrzeug, dazu Parkscheibe und Eiskratzer. Maßstab für die Weste ist § 53a StVZO.
Reflektor-Anhänger für die Tasche, Schnapparmband für den Radweg, jeweils als Zusatz.
Westen für Training und Wanderungen in der Dämmerung, mit einer zum Einsatz passenden Norm.
Nur in Abstimmung mit der Einrichtung, mit Kindergrößen, dezentem Logo und ohne Sicherheitsversprechen.
Ein Satz wie Für mehr Sichtbarkeit unterwegs, als Ergänzung zur vorgeschriebenen Ausrüstung schafft Klarheit. Eine Norm gehört nur auf die Karte, wenn sie nachgewiesen ist.
Ergänzungen bieten die bedruckten Textilien, die Outdoor- und Freizeitartikel und der Bereich Feiertage und Jahreszeiten.
9. Zeitplan rund um das Ende der Sommerzeit
Lieferzeiten unterscheiden sich je nach Artikel, Menge und Veredelung. Fordern Sie die Unterlagen deshalb früh an, vor der Freigabe und nicht danach.
10. Passende Produktbereiche für die dunkle Jahreszeit
Warnwesten, Parkscheiben und Eiskratzer bilden den Kern, Textilien und Alltagsbegleiter runden die Aktion ab.
11. Häufige Fragen zu Warnweste, Reflektor und Parkscheibe
Reicht eine Warnweste pro Auto?
Nach § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO ist in Pkw mindestens eine Warnweste mitzuführen. Weitere Westen für Mitfahrende sind zulässig und je nach Nutzung in der Regel sinnvoll.
Darf ich eine Warnweste mit Logo als Weste fürs Auto bewerben?
In der Regel ja, wenn eine der in § 53a Abs. 1 StVZO genannten Normen nachgewiesen ist, die Konformitätserklärung vorliegt und der Druck Reflexstreifen und Kennzeichnung nicht berührt. Sonst verzichten Sie besser auf diesen Zusatz.
Was unterscheidet EN ISO 20471 und EN 17353?
Nach ihren Titeln im aktuellen Verzeichnis zur PSA-Verordnung betrifft EN ISO 20471 hochsichtbare Warnkleidung, EN 17353 dagegen Ausstattung zur erhöhten Sichtbarkeit für mittlere Risikosituationen. Für die Weste im Auto nennt § 53a StVZO aber nur DIN EN 471 und EN ISO 20471. Was zu Ihrem Einsatz passt, klären Sie je nach Zielgruppe mit dem Lieferanten.
Ist ein Reflektor-Anhänger persönliche Schutzausrüstung?
Das hängt davon ab, wofür er entworfen und hergestellt ist. Wird er als Werbeartikel ohne Konformitätserklärung geliefert, sollte Ihre Werbung ihm in der Regel keine Schutzwirkung zuschreiben.
Darf ich Werbe-Reflektoren als Fahrradzubehör verteilen?
Rückstrahlende Mittel am Fahrrad sind nach § 67 StVZO lichttechnische Einrichtungen und müssen bauartgenehmigt sein. Ohne Genehmigung eignen sich Werbe-Reflektoren in der Regel nur für Kleidung oder Tasche.
Wo darf das Logo auf der Parkscheibe stehen?
§ 13 Abs. 2 StVO verlangt eine von außen gut lesbare Scheibe, deren Zeiger auf den Halbstundenstrich eingestellt wird, und verweist auf Bild 318. Üblicherweise steht das Logo auf der Rückseite; die Ausführung lassen Sie sich je nach Modell bestätigen.